Erziehungspartnerschaft mit Eltern

In der Kindertagesstätte machen einige Kinder ihre ersten außerfamiliären Erfahrungen. Das bedeutet für die Kinder einen ersten Schritt in die Eigenverantwortlichkeit, für die Eltern einen ersten Schritt der Loslösung.
Wir sehen unsere pädagogische Arbeit als familienergänzende Erziehung und dass Eltern vorrangige Bezugspersonen sowie Experten für ihr Kind sind. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Eltern ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Von zentraler Bedeutung dabei ist die wechselseitige Öffnung, also eine Erziehungspartnerschaft. Hier öffnen sich beide Seiten füreinander, tauschen ihre Erziehungsvorstellungen aus und kooperieren zum Wohl des Kindes. Bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor. Die Erziehungspartnerschaft ist gleichzeitig auch eine Bildungspartnerschaft. Wie die Erziehung soll auch die Bildung zur gemeinsamen Aufgabe werden, die von beiden Seiten verantwortet wird.

Wir bieten

  • Kennenlernen durch Besuche
  • Aufnahmegespräch
  • Eingewöhnungszeit mit Eltern
  • betreuende Bezugskraft
  • Tür- und Angelgespräche
  • Begleitung in Erziehungsfragen, insbesondere bei Auffälligkeiten
  • regelmäßige Elterngespräche
  • Aktionstage (gemeinsame Eltern-Kind-Aktionen)
  • Beteiligung am gesellschaftlichen Dorfleben
  • Religionspädagogik
  • Elternabende, auch themenbezogene Elternabende
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Therapeuten
  • wertschätzende Umgangsformen
  • sanfte Übergänge von Familie-Kindertagesstätte-Schule

Wir erwarten

  • regelmäßigen Austausch
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Akzeptanz unserer Konzeption
  • Vertrauen in unsere Arbeit
  • aktives Mitarbeiten bei Festen und Aktivitäten der Kindertagesstätte
  • wertschätzende Umgangsformen
  • Einhalten von Absprachen
  • offenes Ansprechen von Lob und Kritik

Elternbriefe/-informationen


Wichtige Informationen oder Mitteilungen können die Eltern den Pinnwänden im Eingangsbereich entnehmen.

  • Pinnwand: Essensbestellung, Verschiedenes, Elternbeirat, Förderverein
  • Infowand: Termine, Krankheiten, Dinotreff, Aktivitäten, usw.

Gruppeninterne Informationen werden neben den jeweiligen Gruppentüren ausgehängt. Elternbriefe werden per E-Mail versendet, wenn die E-Mail-Adresse vorliegt (freiwillige Angabe). Ausgedruckte Informationen z. B. von außerhalb werden in der Regenbogengruppe an der Inforaupe und in der Sonnenscheingruppe an den Infoblumen ausgehängt.

Elternabende


In der Regel findet einmal im Jahr ein Elternabend statt. Inhalte sind zum einen kindertagesstätteninterne Informationen, zum anderen die Wahl der Elternvertreter und organisatorische Dinge. Evtl. wird auch ein themenorientierter Elternabend angeboten, z. B. Grenzen setzen, gesunde Ernährung, Verkehrserziehung, usw.

Förderverein


Seit Februar 2006 wird die Kindertagesstätte von einem Förderverein unterstützt. Neben vielen organisatorischen Aufgaben, die er gemeinsam mit dem Elternbeirat übernimmt, versucht er durch verschiedene Veranstaltungen Erlöse zu erzielen, die der Kindertagesstätte zu Gute kommen: Flohmarkt, Weihnachtsmarkt-Stand und vieles mehr.

Elternbeirat


Die Mitglieder des Elternbeirates werden, im Rahmen eines Elternabends, für ein Kita-Jahr gewählt (2 Eltern pro Gruppe). In der ersten Elternbeiratssitzung werden ein Vorsitzender und eine Stellvertretung des Elternbeirates gewählt.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern zu fördern. Ebenso den Träger und die Kita-Leitung zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Kindertagesstättenarbeit.

In regelmäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen wird die Arbeit der Kindertagesstätte transparent gemacht (Austausch, Information, Einblick in pädagogische Themen, usw).

Kindertagesstättenausschuss


Der Kindertagesstättenausschuss berät im Rahmen der geltenden kirchlichen und staatlichen Bestimmungen über alle die Kindertagesstätte betreffenden Angelegenheiten. Er hat den Auftrag, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Eltern zu fördern. Er kann Anträge stellen und Empfehlungen aussprechen und muss bei folgenden Punkten gehört werden:

  • bei der Beratung von Grundsatzfragen der Bildung, Erziehung und Betreuung
  • bei der Aufstellung des Haushaltsplanes
  • bei der Einstellung von pädagogischem Personal
  • bei der Abänderung, Ausweitung oder Einschränkung der Konzeption
  • bei der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar
  • bei der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder
  • bei der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten
  • bei der Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Eltern

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte 2 Vertreter für den Kindertagesstättenausschuss. Diese haben die Möglichkeit, dort die Interessen der Eltern zu vertreten. Der Kindertagesstättenausschuss besteht aus:

  • 2 Mitgliedern des Kirchenvorstands
  • Kirchenvorstandsvorsitzender
  • zuständiger Gemeindepfarrer
  • 2 Mitarbeitende der Kindertagesstätte, darunter die Kita-Leitung
  • 2 Vertreter des Elternbeirats
  • 2 kommunale Vertreter

Ebenfalls gehören 2 Vertreter des Fördervereins (1. und 2. Vorsitzender) in beratender Funktion dem Kindertagesstättenausschuss an.

Über den Kindertagesstättenausschuss liegt eine gültige Geschäftsordnung vor. Der Kirchenvorstand bestimmt den Vorsitz und dessen Stellvertretung.

Die Kindertagesstättenausschussmitglieder haben über die ihnen bei dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Amtszeit.

Ein Kindergarten ohne Eltern, ist wie ein Kindergarten ohne Kinder (Loris Malaguzzi)